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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Bad Pyrmont, Städt. Friedhof Lortzingstr.

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - in 3 sehr gepflegten Gräberfeldern insgesamt 200 Tote beider Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.

Im Einzelnen:

die in Pyrmonter Lazaretten und nach Kriegsende in den Krankenhäusern und Kliniken an ihren schweren Verwundungen gestorben sind:

Im Einzelnen:
Gräberfeld 1, rechts vom Haupteingang Lortzingstr:
- 77 deutsche Soldaten des 2. Weltkrieges in Pyrmonter Lazaretten verstorben.

Gräberfeld 2, in Friedhofsmitte, eine kleine Anlage rechts vom geteerten Hauptweg:
- 18 deutsche Soldaten des 1. Weltkrieges, in Pyrmonter Lazaretten verstorben

Gräberfeld 3, auf Höhe Gräberfeld 2 links vom Hauptweg:
- insgesamt 105 deutsche und einige ausländische Soldaten der Wehrmacht sowie mindestens 3 Zwangsarbeiter/innen/Kriegsgefangene aus Polen und der ehem. Sowjetunion.

Die Todesdaten reichen von 1945 bis in das Jahr 1949. Auch sie verstarben in Pyrmonter Lazaretten/Krankenhäusern.

Fotos: Volker Fleig 2015

Weiterführende Informationen:

Bad Pyrmont war während der Weltkriege Lazarettstadt. Bei Kriegsende 1945 befanden sich ca. 5000 Soldaten in über 80 Sanitätseinrichtungen.

Näheres hierzu finden Sie auf der Web-Seite des Museums im Schloss Bad Pyrmont

Bilder von Bad Pyrmont, Städt. Friedhof Lortzingstr.

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.