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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Bad Nenndorf - Stadtfriedhof, Kriegsgräberstätte

Auf der gepflegten Kriegsgräberstätte des Stadtfriedhofs Bad Nenndorf ruhen vor der Kapelle - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 94 Tote des 2. Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.

Im Einzelnen:
- 89 deutsche Soldaten, die in Bad Nenndorfer Lazaretten verstorben sind - 2 davon sind unbekannt
. In weiteren 5 Einzelgräbern ruhen
- 2 sowjetische Staatsbürger,
- 1 Pole,
- 1 Niederländer sowie
- 1 englischer Soldat?

Fotos: Volker Fleig 2013

Quellenhinweise & weiterführende Informationen zum geheimen Verhörzentrum des britischen Geheimdienstes in Bad Nenndorf 1945 - 1947 sowie zu Zweifeln an der Identität des hier bestatteten britischen Soldaten
siehe:

- www.bad-nenndorf-ist-bunt.com
  hier: Aufsatz von Steffen Holz v. 31.07.2010 - "Wincklerbad"

- Artikel FOCUS Magazin, Nr. 4 (2013): "Todesfolter im Namen der Majestät- Folterstätte im Kurpark" v. 21.03.2013

Bilder von Bad Nenndorf - Stadtfriedhof, Kriegsgräberstätte

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.