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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Bad Kreuznach, Lohrer Wald

Die 1.300 Toten aus verstreuten Gräbern von den Kreuznacher Friedhöfen, die verstorbenen Kriegsgefangenen vom Galgenberg und von Bretzenheim wurden auf die Ruhestätte Lohrer Wald überführt, außerdem 300 Tote aus den von den Amerikanern angelegten Begräbnisstätten Ingelheim, Weiler Wald und Aulenbach bei Baumholder sowie 250 aus Gemeinden der Kreise Alzey, Bingen, Simmern und Birkenfeld.

Aufnahme: Fritz Braun

Bilder von Bad Kreuznach, Lohrer Wald

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.