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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Aschersleben

Eingangs des städtischen Friedhofs in der Schmidtmannstraße ruhen in einem Ehrenhain fünf Rotarmisten und 139 sowjetische Zwangsarbeiter, darunter 42 Kinder. Auch 68 aus Belgien, Frankreich, Italien, Jugoslawien und der Tschechoslowakei verschleppte Zivilisten, die bei den o.g. Junkerswerken eingesetzt waren, wurden hier beigesetzt sowie 21 aus der Umgebung umgebettete Polen. Auf Veranlassung der sowjetischen Militärkommandantur wurde hier eine Arbeit des Bildhauers Rudolf Herbst eingeweiht. Auch ein Ehrenmal für die ums Leben gekommenen Gegner des Nationalsozialismus aus Aschersleben sowie für sechs einem Evakuierungsmarsch angehörende unbekannte KZ-Häftlinge (...), die am 13. April 1945 auf dem Friedhofsgelände erschossen und hier beigesetzt wurden, befindet sich auf dem Friedhof. Es wurde 1974 neu gestaltet.

Quelle: S. Endlich und N. Goldenbogen, Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus, Band II. Bundeszentrale für Politische Bildung, Bonn 1999.

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Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.