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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Artlenburg, Ev.- luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 21 Tote des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
Im Einzelnen:

- Gräberfeld links vom Haupteingang: 18 deutsche Soldaten verschiedener Truppengattungen des Heeres, 5 von ihnen blieben unbekannt. Sie fielen im Zeitraum 19. - 21. April 1945 bei der Verteidigung des Elbe-Übergangs südl. Lauenburg im Raum Sassendorf im Kampf gegen britische Verbände.

- Einzelgräber im hinteren linken Teil: 1 polnischer Zwangsarbeiter, verstorben 1944 sowie 1 sowjetischer Zwangsarbeiter, vermutlich während der Kampfhandlungen im April 1945 ums Leben gekommen.
- Einzelgrab im vorderen rechten Teil: 1 serbischer Kriegsgefangener, verstorben 1943.

Alle Kriegsgräber machen einen gut gepflegten Eindruck.

Fotos: Volker Fleig 2014

Quellenhinweise & weiterführende Informationen zu den Kämpfen an der Elbe 1945:

- Ulrich Saft: "Krieg in der Heimat...Das bittere Ende zwischen Weser und Elbe, Walsrode 1988, Seite 483 ff.

- Wilhelm Hadeler: "Das Kriegsende bei Lauenburg an der Elbe zwischen dem 18. April und dem 8. Mai 1945" (PDF-Dok)

-  Artikel Hamburger Abendblatt vom 02.11.2011: "Die letzten Tage an der Front an der Elbe

Bilder von Artlenburg, Ev.- luth. Friedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.