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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Arnsburg Kloster

Diese wohl in der Bundesrepublik einzigartige Kriegsgräberstätte entstand durch die Zusammenbettung aller Kriegstoten des 2. Weltkrieges aus den Kreisen Alsfeld, Büdingen und Gießen.
Im Kreuzgang des im Jahre 1197 gegründeten Zisterzienserklosters ruhen heute 450 Kriegstote: deutsche Soldaten neben verstorbenen Kriegsgefangenen aus Polen, Rumänien und Rußland sowie den 87 Opfern der Gestapo aus Hirzenhain, darunter 81 Frauen.

Die Gräber sind - wie bei Zisterziensermönchen üblich - von Ost nach West gerichtet. Jedes Grab ist mit einer Bronzetafel gekennzeichnet; Kreuzgruppen aus Michelnauer Basaltlavatuff sind über die ganze Fläche verteilt und lockern das strenge Bild etwas auf, ebenso wie der symbolhafte Brunnen, der genau an der Stelle des alten Brunnenhäuschens der Mönche steht. Der ehrwürdige Kapitelsaal bildet den Weihe- und Gedenkraum des Friedhofs.

Durch die Anlegung der Kriegsgräberstätte, die am 19. August 1960 eingeweiht wurde, ist das dahindämmernde Kloster Arnsburg der Vergessenheit entrissen worden und bildet heute ein beliebtes Ausflugsziel.

Bilder von Arnsburg Kloster

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.