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Arnsberg Neheim,Möhnefriedh

Ehrenstätte Arnsberg - Neheim, "Möhnefriedhof"

Der Zweite Weltkrieg brachte Not und unsagbares Leid auch über Neheim. In den Jahren 1940 und 1941 wurde die Stadt mehrmals bombardiert; unzählige Häuser wurden zerstört oder beschädigt.

In der Nacht auf den 17. Mai 1943 verursachte ein Fliegerangriff eine unheilvolle Katastrophe für Neheim. 19 Bomber der Royal-Air-Force, beladen mit je einer etwa vier Tonnen schweren Rollbombe, waren im Anflug auf die Eder-, Sorpe- und Möhnetalsperre. Um 00.27 Uhr begann der Angriff auf die nur unzureichend gesicherte Sperrmauer des Möhnesees. Die ersten Bomben verfehlten ihr Ziel, der fünfte Anflug – es war 00.45 Uhr – war erfolgreich. Aus einer Flughöhe von 18 m wurde die Rollbombe abgeworfen, rollte auf die Mauer zu, sank in die Tiefe und detonierte. Die Explosion brachte die Mauer in einer Breite von 30 m zum Einsturz, der Druck des Wassers verbreiterte den Mauerbruch auf etwa 77 m. Die Wassermassen von etwa 100 Millionen Kubikmetern stürzten in einer 10 bis 15 m hohen Flutwelle, Tod und Verderben bringend, in das Möhnetal und hatten in 25 Minuten Neheim erreicht. Die Einwohner Neheims befanden sich, da wiederholt Fliegeralarm gegeben worden war, in den Luftschutzräumen. Den ausländischen Arbeiterinnen und Arbeitern sowie Kriegsgefangenen war das Verlassen ihrer Unterkünfte untersagt.

Aus dem Möhnetal war ein Todestal geworden: 893 Männer, Frauen und Kinder, die in den stürzenden Fluten den Tod fanden, wurden geborgen und auf dem Möhnefriedhof beigesetzt.

In den Jahren 1944 und 1945 war Neheim erneut Ziel von Bombenangriffen und Tieffliegern. Mit der Schließung des Ruhr-Kessels rückte die Front immer näher. In den Tagen vom 7. bis 14. April geriet Neheim zunehmend unter Artillerie- und Tieffliegerbeschuss. Am 14. April ergaben sich dann die letzten deutschen Soldaten. In diesen Kämpfen und Gefechten hatte Neheim 38 Todesopfer in der Zivilbevölkerung und 53 gefallene deutsche Soldaten zu beklagen. Die gefallenen Soldaten fanden auf dem erweiterten Soldatenfriedhof ihre letzte Ruhe.

Die 893 Opfer der Möhnekatastrophe wurden nach dem Krieg auf sechs, durch Gedenksteine gekennzeichnete Ehrenanlagen beigesetzt, im einzelnen:

  • 131 Männer, Frauen und Kinder, die identifiziert werden konnten,
  • 50 unbekannte Deutsche,
  • 59 französische Kriegsgefangene,
  • 7 belgische Kriegsgefangene,
  • 14 niederländische Zivilarbeiter
  • sowie 632 zur Arbeit in der hiesigen Rüstungsindustrie zwangsverpflichtete Männer und Frauen polnischer, ukrainischer und russischer Nationalität.
Ein Großteil der toten französischen und belgischen Kriegsgefangenen sowie der niederländischen Zivilarbeiter wurden nach ihrer Identifizierung in ihre Heimatländer überführt.

Über der Ehrenanlage stehen die Worte:

    " Den Toten zur Ehrung, den Lebenden zur Mahnung".
Am 17. Mai 1952 wurde die Ehrenstätte Neheim eingeweiht.

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Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.