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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Amt Neuhaus - Neuhaus, Ev.- luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 271 Tote des Zweiten Weltkrieges in 2 nebeneinanderliegenden, in den letzten Jahren hergerichteten und sehr gepflegten Gräberfeldern im rechten hinteren Teil.

Im Einzelnen:
Großes Gräberfeld:
- 45 deutsche Soldaten von Heer, Marine und Luftwaffe der verschiedensten Truppengattungen, Volkssturm und RAD-Angehörige, die während der Endkämpfe an der Elbe-Front Ende April gefallen sind oder kurz danach in der Gefangenschaft im Amt Neuhaus gestorben sind und hier begraben wurden

- 205 deutsche Flüchtlinge aus den Ostgebieten, Frauen, Männer und Kinder, die im im Krankenhaus Neuhaus und in den umliegenden Dörfern in den Jahren 1945 - 1951 an den Strapazen von Flucht und Vertreibung, Krankheiten verstarben oder auch durch Suizid oder beim Versuch in die britische Zone zu gelangen in der Elbe ertrunken sind.

Kleines Gräberfeld:
- 1 unbekannter deutscher Soldat sowie 20 deutsche Flüchtlinge, Frauen, Männer und Kinder, die nach dem Krieg aus anderen Orten nach hier umgebettet wurden. Von diesen blieben 12 Personen unbekannt.

Fotos: Volker Fleig 2014

Bilder von Amt Neuhaus - Neuhaus, Ev.- luth. Friedhof

Wegbeschreibung

Lage: Etwa 10 km nördlich von Toul. Von Toul auf der D 904 bis Menil­la­Tour (11 km), hier rechter Hand zum Dorf Andilly, danach auf der D 10 etwa 3 km zum Friedhof. Dem Wegweiser folgen! Koordinaten: 48°45'18.26"N 5°54'28.51"E

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.