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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Amt Neuhaus - Kaarßen, Ev.- luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - im rechten hinteren Teil vom Eingang Neue Kapelle aus gesehen in einem neugestalteten Gräberfeld und einem Sammelgrab dahinter insgesamt 113 Tote des Zweiten Weltkrieges und von Flucht & Vertreibung aus den ehem. deutschen Ostgebieten.
Im Einzelnen:

- Sammelgrab mit 14 deutschen Soldaten, darunter 1 Unbekannter, die in den Kämpfen um die Elbe am 23. April gefallen oder später in Kaarßen ihren Verwundungen erlegen sind.

- das sich in der Neugestaltung befindliche Gräberfeld nennt auf 3 großen Tafeln die Namen von 99 deutschen Flüchtlingen, Frauen, Männer und viele Kinder, die die Strapazen ihrer Flucht nicht lange überlebt haben oder in Lagern in und um Kaarßen in den Jahren 1945 - 1951 verstorben sind.

Fotos: Volker Fleig 2014

Bilder von Amt Neuhaus - Kaarßen, Ev.- luth. Friedhof

Wegbeschreibung

Lage: Etwa 10 km nördlich von Toul. Von Toul auf der D 904 bis Menil­la­Tour (11 km), hier rechter Hand zum Dorf Andilly, danach auf der D 10 etwa 3 km zum Friedhof. Dem Wegweiser folgen! Koordinaten: 48°45'18.26"N 5°54'28.51"E

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.