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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Altenau, Ev.- luth. Gemeindefriedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 86 Tote beider Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in 2 Gräberfeldern. Im Einzelnen:

Kriegsgräberstätte von
- 3 deutschen Soldaten und 6 in der Gräberliste als Zivilbedienstete ausgewiesene des Ersten Weltkrieges.
- 52 Soldaten verschiedener Truppengattungen von Heer, Luftwaffe, Waffen-SS und Volkssturm, von denen die meisten während der schweren Kämpfe im Oberharz zwischen Altenau und St. Andreasberg vom 12. - 14. April 1945 gefallen sind. Drei von ihnen blieben unbekannt.
- 10 zivile Opfer eines alliierten Luftangriffes auf Altenau vom 29. März 1945 - Frauen und Kinder.
Die einfache aber gepflegte Gräberstätte mit großen, Namensplatten und einigen einzelnen Grabkissen findet der Besucher unmittelbar links vom Eingang.

Reihengrabanlage für 8 namentlich bekannte und 7 unbekannte sowjetische Kriegsgefangene. Über ihr Schicksal gibt es keine genauen Informationen. Die Todesdaten in der Gräberliste weisen für 8 von ihnen den Oktober 1941 aus. Sie müssen demnach kurz nach ihrer Ankunft in Altenau verstorben sein. Für die übrigen - alle unbekannt - ist als Todesdatum der 12. April 1945 angegeben. Sie könnten demnach bei den Kämpfen um Altenau ihr Leben verloren haben.
Die Gräberstätte an der rechten Friedhofsbegrenzung macht einen sehr vernachlässigten und lieblosen Eindruck, der der Würde der hier Ruhenden in keiner Weise gerecht wird.

Fotos: Volker Fleig 2013

Quellenhinweise & weiterführende Informationen siehe zu

- den Endkämpfen im Oberharz, Raum Altenau: Ulrich Saft:"Krieg in der Heimat..bis zum bitteren Ende im Harz", Walsrode, 2. Aufl. 1996, Seiten 239 -244

- zur Zwangsarbeit, zu den Lagern, den Rüstungsbetrieben sowie zu zum Schicksal der ausländischen Kriegsgefangenen und Zwangsarbeiter:

 * www.spurensuche-harzregion.de

 * www.knolle.privat.t-online.de/lager.htm

 * www.karstwanderweg.de/publika/knolle/zwangs/index.htm

 

 

Bilder von Altenau, Ev.- luth. Gemeindefriedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.