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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Adelebsen, Gemeindefriedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 9 Tote des Ersten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in einem neugestalteten, gepflegten Gemeinschaftsgrab schräg links hinter der Kapelle.

Im Einzelnen:
- 1 französischer Kriegsgefangener des Ersten Weltkrieges, verstorben 1916. (Auf der Namenstafel ist der Todestag als Geburtstag angegeben. Der deutsch klingende Name lässt die in der Gräberliste angegebene marokkanische Nationalität zweifelhaft erscheinen.)
- 1 namentlich bekannter polnischer Zwangsarbeiter, verunglückt 1944 vermutlich bei einer Kesselexplosion in der Ziegelei
- 1 unbekannte polnische Zwangsarbeiterin, verstorben 1945 sowie
- 5 als unbekannt ausgewiesene sowjetische Kriegsgefangene aus dem Lager Bramburg (Basaltsteinbruch), obwohl ihre Namen in der Gräberliste aufgeführt sind. Sie sind bereits 1942 an Krankheit und Entkräftung verstorben.

Fotos: Volker Fleig 2013

Quellenhinweis & weiterführende Informationen zur Zwangsarbeit in Adelebsen siehe Webseiten:

- www.erinnernsuedniedersachsen.de/orte/adelebsen

- www.erinnernsuedniedersachsen.de/orte-a-c-adelebsen-4

- www.zwangsarbeit-in-niedersachsen.eu/interaktive-landkarte

Bilder von Adelebsen, Gemeindefriedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.