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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Achim - Baden, Ev. - luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen in einem gepflegten Gräberfeld im hinteren Teil links von der Kapelle - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 38 deutsche RAD-, Artillerie- und Marinesoldaten sowie 3 Zivilpersonen, die bei den schweren Kämpfen um Baden am 20. u. 21. April 1945 gefallen sind.

Fotos: Volker Fleig 2012

Weiterführende Informationen zu den Kämpfen und zum Kriegsende in Baden

siehe:

- Ulrich Saft: Krieg in der Heimat – Das bittere Ende zwischen Elbe und Weser, Walsrode 1988, Seite 376 ff

- www.kreiszeitung.de/lokales/verden/achim-ort44553/zeitzeugen-erzaehlen-geschichtswerkstatt-kriegsende-4942511.html

- www.kreiszeitung.de/lokales/verden/achim-ort44553/englische-panzer-etelser-schloss-meisten-opfer-baden-junger-soldat-erschiesst-fanatischen-hauptmann-4927960.html

- www.kreiszeitung.de/lokales/verden/achim-ort44553/notlazarett-amtsgericht-aechter-team-behandeln-viele-verwundete-4950676.html

- Geschichtswerstatt Achim - Zur Geschichte des Dorfes Baden

- Das Kriegsmarine-Tanklager Achim-Baden

Bilder von Achim - Baden, Ev. - luth. Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.