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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Zeven - Städt. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 134 Tote beider Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Im Einzelnen:

- 5 russische Kriegsgefangene des Ersten Weltkrieges, gestorben 1916 - 1920 in Zeven

- in einer gepflegten Anlage im hinteren rechten Teil des Friedhofs 48 deutsche Soldaten des Zweiten Weltkrieges verschiedener TrGatt v. Heer, Marine, Luftwaffe und Waffen-SS, von denen die meisten während der Endkämpfe im Raum um Zeven vom 21. - 25. April 1945 fielen oder wenig später in Lazaretten starben. 2 von ihnen blieben unbekannt;
- in einer großen Reihengrabanlage & mehreren Einzelgräbern im rechten rückwärtigen Teil in der Nähe der deutschen Anlage am Zaun 19 namentlich bekannte sowie 9 unbekannte Kriegsgefangene aus Italien, Belgien, Polen, ehem. UdSSR & ehem. Jugoslawien, verstorben 1941 - 1945 sowie 24 ehem. Zwangsarbeiter aus der ehem. UdSSR, die meisten aus den Displaced Persons Camps Seedorf und Zeven, verstorben in den Lagern oder Krankenhäusern nach Kriegsende zwischen 1945 - 1950;
- in einem kleineren, wenig gepflegten, von einer Hecke umzäumten Anlage im vorderen linken Teil des Friedhofs ruhen ca. 25 Kinder von ehem. Zwangsarbeiterinnen, verstorben 1945 - 1950 in Seedorf und Zeven. Dieses Gräberfeld mit verwitterten Grabsteinen ist schwer auffindbar (Bild 6).

Fotos: Volker Fleig 2013

Bilder von Zeven - Städt. Friedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.