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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Wolfenbüttel - Städt. Hauptfriedhof

Der städtische Hauptfriedhof liegt im Nordosten der Stadt an der Lindener Straße. Dort befinden sich in mehreren Abteilungen die Gräber von insgesamt 716 Kriegstoten beider Weltkriege und von Opfern der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Diese Zahl wird sich nach Abschluss der Erforschung des Gräberfeldes 27 a/b noch erhöhen.

Im Einzelnen:

- Gräberfeld Erster Weltkrieg:
Auf diesem Gräberfeld in Abt. 20 neben der sehenswerten Friedhofskapelle in Friedhofsmitte ruhen über 100 deutsche Soldaten des Ersten Weltkrieges, die in Wolfenbütteler oder anderen Lazaretten gestorben oder aus Kriegsgebieten überführt wurden.

- Gräberfeld Zweiter Weltkrieg:
mit ungefähr 150 Toten - meist Opfer der Bombenangriffe auf Wolfenbüttel im Jahr 1944. Man erreicht die beiden langen Doppelgrabreihen vom Friedhofseingang Leipziger Str., wenn man dem 1. Querweg nach rechts folgt. Der Wolfenbütteler Schüler Gerhard Kemmer, geboren am 16. Februar 1928, ist in der Feuerwehr-Hitlerjugend als Lotse eingeteilt. Am 14. Januar 1944 wird er während eines amerikanischen Bombenangriffes von einer Luftmine tödlich getroffen.Grablage: Abt. 28, Nr. 594

- Gemeinschaftsgrab von 8 durch den nationalsozialistischen Terror 1933, 1944 und 1945 ermordeten Wolfenbütteler Bürgern. Diese Grabstätte in Abt. 29 ist vom Eingang Leipziger Str. leicht zu finden, wenn man dem ersten Querweg links folgt.

- Gräberfeld 13a/b:
erinnert an 316 sowjetische Soldaten und Zivilpersonen, die hier als Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter im Gefangenenlazarett Sternhaus ums Leben kamen sowie 110 Opfer der nationalsozialistischen Strafjustiz, die im Strafgefängnis Wolfenbüttel hingerichtet worden sind.

- Gräberfeld 27a/b:
Dieses Gräberfeld mit etwa 3 - 400 Toten ist nur durch eine Stele gekennzeichnet. Die Erforschung ihrer Namen sowie der Art und Umstände ihres Todes steht noch am Anfang. Dieses noch anonyme Gräberfeld liegt hinter den Bombenopfern.

- Einzelgräber:
Verstreut in der Friedhofsfläche, besonders in den Abt. 9 & 13 befinden sich zusätzlich noch viele Einzelgräber.

Fotos: Volker Fleig 2013

Quellenhinweise & weiterführende Informationen zu diesem Friedhof, insbesonders zu den Opfern der NS-Justiz, dem Schicksal der Zwangsarbeiter, den Bombenopfern sowie zu den Gräberfeldern 13a und 27a

siehe:

die vom Volksbund aufgestellte Geschichts- & Erinnerungstafel, sowie

die Webseiten:

- Gedenkstätte in der JVA Wolfenbüttel

- www.kramerwf.de/Gedenkstaette-Wolfenbuettel.83.0.html

- http://nibis.ni.schule.de/

- www.geschichtsatlas.de/Lazarett Sternhaus

- http://wolfenbuettel.stiftung-ng.de/de/geschichte/nach-1945.html

- www.geschichtsatlas.de/Gräberfeld 13a

- www.wolfenbuetteler-zeitung.de/lokales/wolfenbuettel/neues-graeberfeld-soll-erforscht-werden-id453050.html

- http://blog.befreiung1945.de/die-letzte-hinrichtung-im-strafgefaengnis-wolfenbuettel-in-der-ns-zeit/

- www.wolfenbuetteler-zeitung.de/lokales/wolfenbuettel/ausstellung-zu-bombenangriff-id1294148.html

- www.ns-spurensuche.de/index.php?id=4&topic=11

 

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Bilder von Wolfenbüttel - Städt. Hauptfriedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.