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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Wanna - Ahlenfalkenberg, Ev.- luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen im hinteren Teil in einer gepflegten Kriegsgräberstätte - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 36 Tote des Ersten Weltkrieges, ausnahmslos russische Kriegsgefangene, davon 2 Unbekannte. Sie starben in den Jahren 1914 - 1921 im Kriegsgefangenenlager Ahlenmoor.

Die Kultivierung des Ahlenmoores begann im Ersten Weltkrieg. Ab 1915 wurde das Strafgefangenenlager Ahlenmoor so erweitert, dass bis zu 3000 Kriegsgefangene untergebracht werden konnten. Für die Kultivierungsarbeiten im Ahlenmoor wurden russische Kriegsgefangene eingesetzt.

Fotos: Volker Fleig 2014

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.