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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Uetze - Schwüblingsen, Ev.- luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - vermutlich 3 sowjetische Kriegsgefangene. Sie kamen am 04. April 1945 ums Leben. Die 3 Gräber sind gepflegt und in der Friedhofsmitte gut erkennbar. Weitere 3 sowj. Kriegsgefangene sollen nach Recherchen des Arbeitskreises Regionalgeschichte ebenfalls auf diesem Friedhof liegen. Diese Gräber sind allerdings nicht auffindbar. Im vorderen Teil des Friedhofes ist zusätzlich ein Grab eines deutschen Soldaten des Ersten Weltkrieges erkennbar.

Fotos: Volker Fleig 2012

Quellenhinweis:
zu den Zwangsarbeitergrabstätten siehe Webseite des
Arbeitskreises Regionalgeschichte Neustsdt a. Rbge. - Grabstätten von Zwangsarbeitern

Bilder von Uetze - Schwüblingsen, Ev.- luth. Friedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.