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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Steinhorst - Räderloh, Kriegsgefangenenfriedhof

Auf diesem Kriegsgefangenenfriedhof des Ersten Weltkrieges ruhen noch insgesamt 11 Kriegsgefangene des ehem. Kriegefangenenlagers Räderloh, das im Jahr 1915 am Rand des Postmoores für ca. 1000 Personen eingerichtet wurde, um zu Entwässerungsarbeiten im Moor und in der Landwirtschaft eingesetzt zu werden.. Lagerinsassen waren zunächst belgische, später auch französische, englische, italienische und russische Soldaten. Insgesamt starben 27 von ihnen. 16 wurden nach Kriegsende exhumiert und in ihre Heimatländer überführt.
Vorhanden sind noch die Gräber von 11 Toten. Die Erinnerungsstele verzeichnet allerdings 6 belgische und 1 russischen Soldaten mit Namen sowie 6 unbekannte russische Soldaten. Eine Informationstafel am Friedhof beschreibt ausführlich die Historie des Kriegsgefangenenlagers Räderloh.

Fotos: Volker Fleig 2012

Hinweis: Der Gefangenenfriedhof ist ab Steinhorst gut ausgeschildert. Die Zufahrt mit Pkw ab Räderloh - Lagerstr. weiter auf dem Feldweg ca. 2 km zum Friedhof ist nur bei trockenem Wegverhältnissen zu empfehlen.

Bilder von Steinhorst - Räderloh, Kriegsgefangenenfriedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.