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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Steinfeld, Kath. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen an der Kreuzwegstation VI in einer gepflegten Grabstätte sowie in 2 Einzelgräbern in der Friedhofsfläche - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 7 Tote beider Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
Im Einzelnen:
Im Gemeinschaftsgrab
- 1 russischer Kriegsgefangener des Ersten Weltkrieges, gestorben 1918,
- 3 Kriegsgefangene oder Zwangsarbeiter aus der ehem. Sowjetunion, verstorben 1943, 44, 45
- 1 polnischer Kriegsgefangener, verstorben 1940

In der Friedhofsfläche 2 deutsche Soldaten des Ersten und Zweiten Weltkrieges, gestorben 1915 & 1951

Fotos: Volker Fleig 2013

Bilder von Steinfeld, Kath. Friedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.