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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Stadthagen, St. Martini-Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - in drei Gräberfeldern insgesamt 101 Tote beider Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.

Im Einzelnen:
- 16 in Lazaretten verstorbene deutsche Soldaten des Ersten Weltkrieges,
- 39 in Lazaretten verstorbene deutsche Soldaten des Zweiten Weltkrieges sowie
- 46 Zwangsarbeiter unterschiedlicher Nationalität.

Fotos: Christian Christoph 2014

Weiterführende Informationen zu den hier ruhenden Soldaten beider Weltkriege und  Zwangsarbeitern

siehe:

- Schaumburger Studien, Bd. 71- (PDF-Dok)

- http://stadthagen-synagoge.de/media/download_gallery/Erinnerungsorte%20und%20Baustein%20Synagoge.pdf

- www.schaumburger-wochenblatt.de/content/artikel.php?a=289142

 

 

 

Bilder von Stadthagen, St. Martini-Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.