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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Sittensen, Ev.- luth. Gemeindefriedhof

Auf diesem Friedhof ruhen in einer schlichten Anlage auf dem Wiesengelände links vom Hauptweg in der Nähe des Eingangs - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 11 Tote beider Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Im Einzelnen:

- 2 deutsche Soldaten des Ersten Weltkrieges aus Gr. Ippensen und Kl. Sittensen, verstorben im Lazarett und überführt,
- 2 namentlich bekannte russische Kriegsgefangene des Ersten Weltkrieges, verstorben 1915 & 1916,
- 1 deutscher Soldat des Zweiten Weltkrieges, gestorben 1943 in einem Berliner Lazarett,
- 1 Säugling und 1Schulkind - 9 Jahre alt - aus Sittensen, bei einem Tieffliegerangriff am 23. April 1945 ums Leben gekommen sowie - namentlich bekannt -
- 1 serbischer und 2 polnische Zwangsarbeiterinnen sowie 1 polnischer Zwangsarbeiter , gestorben in den Jahren 1942, 43 & 1945

Fotos: Volker Fleig 2013

Bilder von Sittensen, Ev.- luth. Gemeindefriedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.