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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Schnega, Ev.- luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen in einem Gemeinschaftsgrab in der ersten Reihe rechts sowie in 4 Einzelgräbern in der Nähe - insgesamt 10 Tote beider Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
Die.Gräberliste von 1971 weist allerdings nur 9 Tote aus - 8 von ihnen sind namentlich bekannt. Im Einzelnen:
- 2 deutsche Soldaten und 1 russischer Kriegsgefangener des Ersten Weltkrieges, alle namentlich bekannt;
- 2 namentlich bekannte deutsche Soldaten und 1 unbekannter sowjetischer Kriegsgefangener des Zweiten Weltkrieges sowie
- 1 belgische, 1 slowakische Zwangsarbeiterin, 1 sowjetischer Zwangsarbeiter, alle namentlich bekannt.

Erkennbar auf dem Friedhof sind jedoch nur die mit Namenstafeln bezw. Grabsteinen versehenen 4 Einzelgräber. Die Gemeinschaftsgrabanlage trägt nur die Inschrift: Hier ruhen 6 unbekannte Soldaten. Hier besteht weiterer Klärungsbedarf.

Fotos: Volker Fleig 2013

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.