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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Roklum, Ev.- luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen in einer kleinen gepflegten Grabanlage am Friedhofseingang rechts - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 5 deutsche Soldaten des Zweiten Weltkrieges. Es sind Roklumer Bürger, die in den Kämpfen des Krieges gefallen und nach Kriegsende hierher umgebettet wurden.
Die Reservistenkameradschaft Hornburg-Schladen kümmert sich um diese Gräber und hat 2014 mit der Gemeinde Roklum hierzu einen Patenschaftsvertrag abgeschlossen.

Fotos: Volker Fleig 2013

Quellenhinweis zur Patenschaftsübernahme siehe:

- Patenschaftsvertrag vom 01.03.2014

Bilder von Roklum, Ev.- luth. Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.