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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Rinteln - Seetor Friedhof

Auf den beiden Kriegsgräberstätten des Seetor-Friedhofs ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 169 Kriegstote:
- 10 deutsche Soldaten des Ersten Weltkrieges, die in Lazaretten in Rinteln verstorben sind,
- 159 deutsche Soldaten des Zweiten Weltkrieges, die beim Kampf um den Kessel Rinteln Anfang April 1945 gefallen sind, darunter auch 2 Soldaten, die verwundet nach Gefangennahme durch US-Truppen bei den Luhdener Klippen von diesen erschossen wurden.
Quellenhinweis: Ulrich Saft, Krieg in der Heimat...bis zum bitteren Ende im Harz, Walsrode 1996, S. 100ff.
Fotos: Volker Fleig 2011

Bilder von Rinteln - Seetor Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.