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Rees-Bienen-Kriegsgräberstätte

Ehrenfriedhof Bienen

Hier ruhen 90 Tote des Zweiten Weltkrieges, darunter 14 Unbekannte.
Es sind Soldaten, Männer des Volkssturms und des Reichsarbeitsdienstes (RAD), die vor allem zwischen dem 24. und 26. März 1945 in Bienen, Vrasselt, Praest oder Grietherbusch im Kampf um den Brückenkopf Rees gefallen sind.

Der in Bienen geborene und in Wien 1942 gefallene Unteroffizier Theodor Giesen wurde in die Heimat überführt und ruht nun ebenso auf dem Ehrenfriedhof.
Unvergessen bleibt das aufopfernde Engagement von Lehrer Prömel, der sich um die Bergung, Erfassung und Beisetzung der Toten gekümmert hat. Er sorgte für die Anlage eines Ehrenfriedhofes, der lange Zeit durch die Mädchen des Dorfes liebevoll gepflegt wurde.

Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge übernahm 1947 den Ausbau und die Gestaltung des Friedhofes. Die Aufgabe wurde Gartenarchitekt Fabritzius aus Essen übertragen. Ein Bildstock mit dem Titel Andacht des Künstlers G. Müller-Blankenstein aus Hagen ist seit 1953 zentrales Ehrenmal. Ein im Krieg zerstörtes Ehrenmal aus dem Ersten Weltkrieg ist nicht mehr erneuert worden.

1960 wurden die ursprünglichen Holzkreuze durch witterungsbeständige Steinkreuze ersetzt.

Unter den Toten in Bienen befanden sich auch zwei Italiener, die 1960 - im Zuge einer Graböffnung bei den unbekannten Gefallenen - durch den italienischen Gräberdienst ausgebettet und in die Heimat überführt wurden. In diese beiden Leergräber bestattete man zwei unbekannte niederländische Kriegstote, die zuvor auf dem Gemeindefriedhof ruhten.

Der Ehrenfriedhof Bienen wurde am 16. November 1955 eingeweiht. Oberkreisdirektor Dr. Freiherr von Bönninghausen übergab die Anlage in die Obhut der Gemeinde Bienen. Die Einsegnungen nahmen Pfarrer Dammer aus Bienen und Pfarrer Fuchs aus Rees vor. Der Friedhof wird heute durch die Stadt Rees gepflegt.

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Von diesem Friedhof ist noch kein Bildmaterial vorhanden.

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.