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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Paderborn-Westfriedhof

Laut den uns vorliegenden Informationen ruhen auf dieser KriegsgräberstätteKriegstote gesamt: 775Kriegstote 1. WK: 288Kriegstote 2. WK: 487Davon aus ... - Deutschland: 591 - ehem. sowjet Union: 46 - Polen: 115 - Belgien: 9 - Frankeich: 2 - Niederlande: 3 - Italien: 1 - Sonstige: 8

Auf neun Kriegsgräberstätten in Paderborn ruhen insgesamt 1.852 Tote.

Hier, auf dem Westfriedhof, ruhen in zwei Gräberfeldern 775 Opfer beider Weltkriege (288 aus dem Ersten und 487 aus dem Zweiten Weltkrieg): Soldaten und zivile Bürger, Deutsche und Ausländer, Männer, Frauen und Kinder. Die Kriegsgräberstätte wurde bereits 1914 angelegt.

Die Toten des Ersten Weltkrieges waren meist verwundete Soldaten, die in Lazaretten der Stadt starben. Auch 26 russische Kriegsgefangene ruhen zwischen ihnen.

Das Gräberfeld des Zweiten Weltkrieges birgt 487 Tote, 329 Deutsche und 158 Ausländer (115 Polen, 20 Sowjets, 9 Belgier, 3 Niederländer, 2 Franzosen, 1 Italiener, 1 Türke, 1 Ungar und 6 Tote unbekannter Nationalität). Sie fanden ihren Tod im Kampf um Paderborn, im Bombenhagel oder als Kriegsgefangene oder Zwangsarbeiter aus den Arbeitslagern im Stadtgebiet, wo viele von ihnen Opfer von Hunger, Krankheit und unmenschlicher Behandlung wurden. Stellvertretend für all diese Opfer auf dem Westfriedhof sei schicksalhaft erinnert

  • an die junge Mutter, die mit ihren drei kleinen Söhnen und dem Pflichtjahrmädel am
    17. Januar 1945 in der Paderborner Südstadt von einer Bombe getroffen wurde;(Ehrenfeld, 1. Reihe von oben, 3. Grab links in der Mitte)


  • an den polnischen Kriegsgefangenen, der am selben Tag auf dem Flugplatz ums Leben kam; (Feld M, Grab-Nr. 30)


  • an den jungen Holländer, der kurz vor Kriegsende nach Deutschland verschleppt wurde, um Zwangsarbeit am Altenbekener Viadukt zu leisten und am 11. Februar 1945 im Lager Theodorschule starb; (Ehrenfeld, 5. Reihe, Grab rechts in der Mitte)


  • an die Großmutter, die mit ihren drei Töchtern, zwei Enkelkindern und ihrem Schwager am 27. März 1945 in einem Keller verbrannte; (Ehrenfeld, 10. Reihe, 6. Grab links der Mitte)


  • an die junge Französin, die am 1. April 1945 durch Artilleriebeschuss den Tod fand; (Ehrenfeld letzte Reihe, 1. Grab links der Mitte)


  • an die tuberkulosekranke Mutter aus der Ukraine, die am 4. Mai 1945 nach der Geburt ihres Kindes an Lungenentzündung starb. (Feld M, Grab-Nr. 30)
Weitere Kriegsgräberstätten:
  • Auf dem Ostfriedhof haben 277 Tote aus dem Zweiten Weltkrieg ihre letzte Ruhestätte gefunden: 148 Deutsche und 129 Ausländer.


  • Der Ausländerfriedhof in Schloss Neuhaus-Sennelager, im Bereich des Truppenübungsplatzes Senne, wurde 1914 für verstorbene ausländische Kriegsgefangene angelegt. Heute ruhen hier über 660 Tote; eine genau Zahl gibt es nicht. Viele verstarben in den Lazaretten, die im Ersten Weltkrieg zwei Gefangenenlagern angeschlossen waren. Nachdem viele Tote umgebettet worden waren, verblieben noch 205 Tote: 172 Russen, 26 Belgier und 7 Rumänen.

    Im Zweiten Weltkrieg und noch danach wurden 130 - 140 unbekannte Tote zugebettet. Schließlich wurden alle ausländischen Kriegstoten aus dem Regierungsbezirk Detmold hierhin überführt, insgesamt 270. Es sind vor allem Zwangsarbeiter und ihre Familien. Sie kamen meistens aus Polen, aber auch aus Jugoslawien, Ungarn, Rumänien, der Tschechoslowakei, Litauen, Lettland, der Ukraine, Belgien, Frankreich und sogar aus China und Indien. Viele Kleinstkinder waren darunter.Unter den Toten befinden sich auch ausländische Soldaten, die in Verbänden der Wehrmacht gekämpft hatten.


  • Kriegsgräber befinden sich auch auf dem Waldfriedhof Schloss Neuhaus (114 deutsche und unbekannte Tote aus beiden Weltkriegen) und den Gemeindefriedhöfen in den Ortsteilen Elsen, Sande, Benhausen, Neuenbeken und Dahl.
Der Text wurde von Dr. Antje Telgenbüscher, Stadtarchiv Paderborn, erarbeitet.

Bilder von Paderborn-Westfriedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.