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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Paderborn-Sennelager

Der Ausländerfriedhof in Schloss Neuhaus-Sennelager, im Bereich des Truppenübungsplatzes Senne, wurde 1914 für verstorbene ausländische Kriegsgefangene angelegt. Heute ruhen hier über 660 Tote; eine genau Zahl gibt es nicht. Viele verstarben in den Lazaretten, die im Ersten Weltkrieg zwei Gefangenenlagern angeschlossen waren. Nachdem viele Tote umgebettet worden waren, verblieben noch 205 Tote: 172 Russen, 26 Belgier und 7 Rumänen.

Im Zweiten Weltkrieg und noch danach wurden 130 - 140 unbekannte Tote zugebettet. Schließlich wurden alle ausländischen Kriegstoten aus dem Regierungsbezirk Detmold hierhin überführt, insgesamt 270. Es sind vor allem Zwangsarbeiter und ihre Familien. Sie kamen meistens aus Polen, aber auch aus Jugoslawien, Ungarn, Rumänien, der Tschechoslowakei, Litauen, Lettland, der Ukraine, Belgien, Frankreich und sogar aus China und Indien. Viele Kleinstkinder waren darunter.

Unter den Toten befinden sich auch ausländische Soldaten, die in Verbänden der Wehrmacht gekämpft hatten.

Dieser Text wurde der Informationstafel auf dem Paderborner Westfriedhof entnommen.

Bilder von Paderborn-Sennelager

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.