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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Otterndorf, Ev.- luth. Friedhof, alter Teil

Auf dem alten ostwärtigen Teil des durch die Bahnhofstraße geteilten Friedhofs ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 13 Tote beider Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in zwei kleinen Gräberfeldern.
Im Einzelnen:

- vorn rechts in der Nähe des Hauptweges das Gemeinschaftsgrab von 6 Otterndorfer Kindern, die am 20. Juni 1944 beim Spielen mit einer am Strand liegenden Mine ums Leben kamen;

- 50 m weiter zum rechten Friedhofsrand hin die nebeneinander liegenden Einzelgräber von
- 2 russischen Kriegsgefangenen des Ersten Weltkrieges, verstorben 1916 und 1920,
- 5 Zwangsarbeitern, die Mehrzahl verstorben 1944

- nicht mehr auffindbar, weil1968 eingeebnet, ruhen 12 Kinder von Zwangsarbeiterinnen, die in der sog. Ausländerkinderpflegestätte in Otterndorf durch bewusste Verwahrlosung ums Leben kamen. Eine Geschichts- & Erinnerungstafel, vom Volksbund im Jahr 2009 in der Nähe des Amtsgerichtes an der Straße Am großen Specken aufgestellt, erinnert an das Schicksal dieser Kinder.

Fotos: Volker Fleig 2014.

Weitere Informationen zum Schicksal der hier Ruhenden finden Sie auf der vom Volksbund Niedersachsen aufgestellten Geschichts- & Erinnerungstafel

Bilder von Otterndorf, Ev.- luth. Friedhof, alter Teil

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.