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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Olhlsdorf, jüd. Fdh.

Auf dem jüdischen Friedhof an der Ilandkoppel befindet sich eine Kriegsgräberstätte des Ersten Weltkrieges mit 88 Gräbern jüdischer Soldaten und ein Mahnmal für die jüdischen Opfer des Nationalsozialismus.

Kriegsgräberstätte des Ersten Weltkrieges

Die Kriegsgräberstätte für die jüdischen Soldaten des Ersten Weltkrieges liegt in der Nähe des Friedhofseingangs westlich der Trauerhalle. Die 88 Einzelgräber sind mit schlichten Stelen besetzt und nach Osten in Richtung Jerusalems ausgerichtet.
In der Mitte der rechteckigen Anlage ist ein Obelisk errichtet. Am nördlichen und südlichen Rand der Anlage erinnern Tafeln an weitere gefallene jüdische Soldaten des Ersten Weltkrieges aus Hamburg, die nicht auf diesem Friedhof bestattet werden konnten.

Mahnmal für die Opfer des Nationalsozialismus

Östlich der Trauerhalle, auf der linken Seite des Friedhofseingangs, wurde 1951 eine Gedenkstätte für die jüdischen Opfer des Nationalsozialismus errichtet. Eine frei stehende Urne mit Asche aus dem Vernichtungslager Auschwitz erinnert an die sechs Millionen Juden, die von den Nationalsozialisten ermordet worden sind; darunter auch etwa 8000 Juden aus Hamburg.
In den unpolierten Granit der dahinter stehenden Wand, sind unter den Davidstern und die Jahreszahlen 1933-1945 Worte des Propheten Jeremia in deutsch und hebräisch eingemeißelt: "Ungestillt rinnt die Träne um die Erschlagenen unseres Volkes. Jer. 8.23."

Ilandkoppel 68
22337 Hamburg
Tel.: 040/ 6307964

Öffnungszeiten des Friedhofes
Montag bis Freitag: 8:00 bis 16:00 Uhr
Sonntag: 10:00 bis 16:00 Uhr
Samstags und an Feiertagen geschlossen.

Für männliche Friedhofsbesucher ist eine Kopfbedeckung vorgeschrieben.

Größe des Friedhofs: 11 ha
Eröffnungsjahr: 1883

Bilder von Olhlsdorf, jüd. Fdh.

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.