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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Nordenham - Atens, Ev.- luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen in mehreren sehr gepflegten Grabfeldern nebeneinander am Rundweg im rechten rückwärtigen Teil - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 106 Tote beider Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
Im Einzelnen:

Gräberfeld deutsche Soldaten, gekennzeichnet durch ein Hochkreuz:
- deutsche Soldaten, davon 12 Soldaten des Ersten Weltkrieges.
Weiter rechts:
Gemeinschaftsgrab für ausländische Zwangsarbeiter
- 10 Staatsbürger der ehem. Sowjetunion,
- 3 polnische und
- 1 tschechischer Staatsbürger. Der Gedenkstein nennt nur Anzahl und Nationalität, obwohl die Namen bekannt sind.

Rechts daneben:
Gräberfeld für die Toten der alliierten Luftangriffe auf Nordenham am 16. Mai & 16. Juni 1944.

Im vorderen rechten Teil des Friedhofs:
- 3 Einzelgräber von deutschen Soldaten des Ersten Weltkrieges.

Fotos: Volker Fleig 2014

Bilder von Nordenham - Atens, Ev.- luth. Friedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.