Deutsch

KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Meppen, Kath. Friedhof Marktstiege

Auf diesem Friedhof ruhen in 3 Gräberfeldern im Friedhofsteil rechts vom Hauptweg - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 148 Tote beider Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.

Im Einzelnen:
Polnisches Gräberfeld:
- 16 Soldaten der 1. Polnischen Panzerdivision, 6 von ihnen blieben unbekannt
- 2 polnische Soldaten anderer Verbände sowie.
Die meisten von ihnen starben nach Kriegsende 1945/47 während der polnischen Besatzungszeit im Emsland in Meppen oder wurden von anderen Orten nach hier überführt.
- 45 polnische ehem. ZwangsarbeiterInnen und Kinder, die nach Kriegsende im Lager für Displaced Persons (DPs) in Meppen verstorben sind.

Hinter dem Polnischen Gräberfeld rechts das Gräberfeld für die deutschen Soldaten des Zweiten Weltkrieges.

- 62 deutsche Soldaten und einige Zivilpersonen. Der jüngste ist ein 16 jähriger Flakhelfer. Sie starben im Lazarett Meppen, bei einem Bombenangriff am 11. Januar 1944 oder fielen während der Endkämpfe mit kanadischen Truppen in und um Meppen Mitte April 1945.

Gräberfeld Erster Weltkrieg hinten rechts:
- 22 deutsche Soldaten, verstorben im Lazarett Meppen, die meisten 1918
- 11 russische Kriegsgefangene, verstorben ausnahmslos 1918

Fotos: Volker Fleig 2014

Quellenhinweise & weiterführende Informationen

siehe:

1. Zu den polnischen Toten und zu polnischen Besatzungszeit:

- www.polishwargraves.nl/germany/meppen.htm

- www.deutschlandradiokultur.de/1945-als-das-emsland-polnisch-war..

2. Endkämpfe 1945:

Günter Wegmann: "Das Kriegsende zwischen Weser und Ems 1945", 2. erweiterte Aufl., 2002, Seite 231 ff.

- www.noz.de/lokales/52395539/fuenfeinhalb-jahre-bedrohung-aus-der-luft

 

3. Lazarett Meppen im Ersten Weltkrieg:

- Artikel NOZ vom 05.04.2014: "Das Reservelazarett Meppen 1914 - 1919"

Bilder von Meppen, Kath. Friedhof Marktstiege

Karte der Kriegsgräberstätten


Auf der Karte anzeigen

Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.