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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Meppen, Ev.- luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen in eine gepflegten Grablage vorn links an der seitlichen Begrenzung - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 23 Tote beider Weltkriege.

Im Einzelnen:

- 20 deutsche Soldaten des Ersten Weltkrieges, verstorben in Lazaretten 1916 und 1918 sowie
- 1 deutsche Zivilperson, verstorben nach Kriegsende im Mai 1945.

Fotos: Volker Fleig 2014

Quellenhinweis & weiterführende Informationen zum Reservelazarett Meppen im Ersten Weltkrieg

siehe:

- Artikel NOZ vom 05.04.2014: "Das Reservelazarett Meppen 1914 - 1919"

Bilder von Meppen, Ev.- luth. Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.