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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Meersburg, Gemeindefriedhof

Auf dem Lerchenberg unweit der Stadt Meersburg ist vom Volksbund eine Anlage gestaltet worden, in der 69 deutsche Soldaten des 1. Weltkrieges ihre letzte Ruhestätte haben, die in der Schweiz als Schwerverletzte oder Internierte verstarben. Sie wurden 1938 hierher überführt. Die Anlage ist auch allen Kriegstoten geweiht, deren Gräber unerreichbar sind. In Ehrfurcht und Trauer gehen unsere Gedanken von hier aus in viele Länder der Erde zu ihnen und zu den zwei Millionen, die wir als Vermisste der beiden Weltkriege beklagen: Sie ruhen alle in Gottes Hand.
Über sechs Stufen steigt man zum doppelflügeligen Bronzetor hinunter. Es versinnbildlicht links Den Acker des Todes. Öffnet sich das Tor, wird der Blick frei über das Gräberfeld zu der Dornenkrone, hinauf zum Hochkreuz, in die Unendlichkeit.

Bilder von Meersburg, Gemeindefriedhof

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Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.