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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Lemgow - Predöhl, Friedhof An der Hohen Kirche

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 16 Tote beider Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
Im Einzelnen:
- In neugestalteten Erinnerungsstätte hinter dem Friedhofseingang rechts ein Sammelgrab mit 6 unbekannten sowjetischen Kriegsgefangenen und 2 namentlich bekannten polnischen Zwangsarbeitern. Eine davon eine Frau, die mit 23 Jahren 1944 sterben musste.
Weitere Grabsteine auf der Gedenkstätte, zum Teil nicht mehr lesbar, weisen auf weitere deutsche Kriegstote hin. Ob die ursprünglichen Gräber noch existieren oder Umbettungen auf die Gedenkstätte stattgefunden haben, erschließt sich dem Besucher nicht.

- In der Friedhofsfläche einige Einzelgräber mit deutschen Soldaten des Ersten Weltkrieges.

Insgesamt sind laut Gräberliste 5 deutsche Soldaten des Ersten sowie 1 deutscher Soldat und 1 weiterer polnischer Zwangsarbeiter des Zweiten Weltkrieges aufgeführt. Zusätzlich mindestens 2 Soldaten (Bilder), die nicht in der Liste aufgeführt sind.

Fotos: Volker Fleig 2014

Bilder von Lemgow - Predöhl, Friedhof An der Hohen Kirche

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.