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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Laatzen - Friedhof Am Brocksberg

Auf diesem Friedhof ruhen in einem Gräberfeld 47 Zivilpersonen - Frauen und Männer, Deutsche und osteuropäische ZwangsarbeiterInnen.
Die meisten von ihnen kamen bei einem Luftangriff am 23.9.1943 ums Leben.
In der Friedhofsfläche auch ein Kriegsgrab aus dem Ersten Weltkrieg.

Fotos: Volker Fleig 2011

Bilder von Laatzen - Friedhof Am Brocksberg

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.