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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Küsten - Krummasel, Ev.- luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - in mehreren, gut erkennbaren Gräbern im vorderen Teil am Hauptweg und rechts davon insgesamt 6 Tote beider Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
Im Einzelnen:
- 1 russischer Kriegsgefangener des Ersten Weltkrieges, verstorben im November 1918;
- 1 deutscher Soldat, 1941 im Lazarett verstorben und überführt;
- 2 deutsche Frauen, verstorben im März & April 1945, vermutlich Flüchtlinge sowie
- 1 sowjetischer Kriegsgefangener, bereits April 1942 gestorben und
- 1 polnische Zwangsarbeiterin, die 1941 mit 20 Jahren sterben musste.
Alle Toten sind namentlich bekannt und ihre Gräber entsprechend gekennzeichnet.

Fotos: Volker Fleig 2014

Bilder von Küsten - Krummasel, Ev.- luth. Friedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.