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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Kreuzau-Gemeindefriedhof

Im Winter 1944/45 lag Kreuzau im Frontgebiet. Bei Kämpfen im Hürtgenwald und an der Rur gefallene deutsche Soldaten, wie auch die durch Luftangriffe und durch Artilleriebeschuss getöteten Ortsbewohner, wurden in Kreuzau beigesetzt. Nach Kriegsende kamen noch vier Menschen durch explodierende Minen ums Leben. Sie wurden auch hier bestattet.

1955 gestaltete der Volksbund diese Kriegsgräberstätte um. Die Einweihung erfolgte am 16.10.1955.

Auf dieser Kriegsgräberstätte ruhen 131 deutsche Kriegstote des I. und II. Weltkrieges.

I. WK: 7
II. WK: 124

Bilder von Kreuzau-Gemeindefriedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.