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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Königslutter/Elm, Alter Friedhof Schöppenstedter Str.

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Unterlagen - insgesamt 17 Tote beider Weltkriege:
- im linken alten Teil vor der Kapelle 6 deutsche Soldaten und 3 russische Kriegsgefangene des Ersten Weltkrieges,
- im neueren Teil, an der Begrenzung des Friedhofs zur Samuel - Hahnemann - Straße, 3 deutsche Soldaten und 4 Zivile Bürger, verstorben in den Jahren 1940 - 1944.
Die Gräber in beiden Friedhofsteilen wirken sehr vernachlässigt und ungepflegt.

Fotos: Volker Fleig 2012

Bilder von Königslutter/Elm, Alter Friedhof Schöppenstedter Str.

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.