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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Kitchener

1970 wurden alle gefallenen deutschen Soldaten, deren Gräber in ganz Kanada verstreut lagen, zum Stadtfriedhof Kitchener umgebettet, so auch die aus der Provinz New Brunswick.

Die Zusammenbettung auf das deutsche Gräberfeld des Friedhofes Kitchener wurde federführend durch den Volksbund, in Zusammenarbeit mit der Deutschen Botschaft in Ottawa und dem Auswärtigen Amt in Bonn durchgeführt. Leiter dieser Aktion war Herr Helmut Schmitz aus Ontario/Kanada. Herr Schmitz wurde 1970, nach Abschluß der Arbeiten, für seinen persönlichen Einsatz und seiner Opferbereitschaft mit der Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland geehrt.

Die Kosten für die Zusammenbettungen wurden von dem Auswärtigen Amt in Bonn getragen. Die Anlage wurde am 23. Mai 1971 eingeweiht.

Über die Herkunft der sechs Grabkreuze auf dem Friedhof in New Brunswick liegen uns leider keine Informationen vor, d. h. diese Kreuze sind nicht vom Volksbund errichtet worden. Da die 187 deutschen Soldaten, 40 Kriegstote des I. Weltkrieges und 147 Kriegstote des II. Weltkrieges, alle in der Kriegsgefangenenschaft in Kanada starben, ist davon auszugehen, daß die Kreuze von der Lagerverwaltung oder der zuständigen Gemeinde aufgestellt worden sind.

Bekannt sind uns 2 Holz-Ornamentkreuze, die seinerzeit von deutschen Kriegsgefangenen im II. WK zum Andenken an Major Bach und Soldat Erich Herz geschnitzt wurden.

Bilder von Kitchener

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Kanada

Die in Kanada bestatteten deutschen Kriegstoten sind in Kriegsgefangenschaft verstorben. Hier ruhen 39 Tote des Ersten und 148 Tote des Zweiten Weltkrieges.

Kriegsgräberabkommen in Kanada

Notenwechsel vom 05.03.1956 Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Kanada über die die Pflege und den Unterhalt deutscher Kriegsgräber in Kanada (Bundesanzeiger vom 26.10.1968) in Kraft getreten am 05.03.1956. Exzellenz, Auf Weisung meiner Regierung beehre ich mich, Ihnen mitzuteilen, daß die Regierung von Kanada sich verpflichtet, hinsichtlich der Betreuung und des Unterhalts von Gräbern ehemaliger Mitglieder der deutschen Streitkräfte, die in Kanada beigesetzt sind, der Regierung der Bundesrepublik Deutschland eine Behandlung zu gewähren, die unter Berücksichtigung der Zahl der in Betracht kommenden Gräber der Behandlung entspricht und nicht weniger günstig ist als die Behandlung, welche die Regierung der Bundesrepublik Deutschland gemäß dem heute zwischen dem Vereinigten Königreich, Kanada, Australien, Neuseeland, der Südafrikanischen Union, Indien und Pakistan einerseits und der Bundesrepublik Deutschland andererseits unterzeichneten Abkommen für die Pflege und den Unterhalt der Commonwealth-Gräber in der Bundesrepublik Deutschland gewährt. Demgemäß wird die Regierung von Kanada mit der Regierung der Bundesrepublik Deutschland auf diplomatischem Wege Vorkehrungen dafür treffen, daß in den in Betracht kommenden Kanadischen Hoheitsgebieten geeignete Erleichterungen gewährt werden, sowie die notwendigen Schritte unternehmen, um sicherzustellen, daß den zuständigen deutschen Stellen jede mögliche Hilfe bei der Ermittlung derartiger Gräber zuteil wird. Wenn die vorstehend dargelegten Vorschläge die Billigung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland finden, habe ich die Ehre anzuregen, daß diese Note und die von Eurer Exzellenz in diesem Sinne gegebene Antwort als ein zwischen den beiden Regierungen in dieser Angelegenheit getroffenes Abkommen gelten. Schlußformel C. S. A. Ritchie Botschafter