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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Kalefeld - Echte, Gemeindefriedhof

Auf diesem Friedhof ruhen in einem Gräberfeld links neben der Kapelle - nach den uns vorliegenenden Informationen - insgesamt 5 deutsche Soldaten aus dem Ersten & 3 deutsche Soldaten aus dem Zweiten Weltkrieg.
Es handelt sich hier um in Kriegsgebieten gefallene oder in Lazaretten verstorbene Soldaten, die in ihre Heimat überführt worden sind. Einige weitere ruhen in sehr aufwändig gestalteten Familiengräbern. Die Grabsteine für die im Ersten Weltkrieg hier bestatteten Soldaten sind sehenswert.

Fotos: Volker Fleig 2013

Bilder von Kalefeld - Echte, Gemeindefriedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.