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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Ingoldstadt, Westfdh.

Die alte bayerische Festung Ingolstadt hatte im 1. Weltkrieg auch mehrere Lazarette. 544 Tote aus dieser Zeit haben ihre letzte Ruhe in einem besonderen Teil, der in den 70er Jahren neu gestaltet wurde. Bronzetafeln auf dem renovierten Denkmal halten die Namen der hier Ruhenden fest. Im Gräberfeld für den 2. Weltkrieg ruhen vor allem Opfer von Bombenangriffen auf die Industrieanlagen und auf die Altstadt.

Bilder von Ingoldstadt, Westfdh.

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.