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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Ihlienworth, Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - Tote beider Weltkriege:

- 1 deutscher Soldat des Ersten Weltkrieges
- 2 deutsche Soldaten des Zweiten Weltkrieges
- 2 deutsche Zivilpersonen, bei einem Luftangriff am 3. August 1943 ums Leben gekommen.
Die Gräber konnten bei einer Friedhofsbegehung 2014 nicht aufgefunden werden

Bilder von Ihlienworth, Friedhof

Von diesem Friedhof ist noch kein Bildmaterial vorhanden.

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.