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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Havelberg, Jungfernfriedhof

Nach Ausbruch des 1. Weltkrieges richtete die Reichswehr in Havelberg ein Kriegsgefangenenlager für ca. 10.000 Personen ein. Im Oktober 1914 trafen die ersten Gefangenen ein: Franzosen und Belgier sowie in deren Armeen sich Befindende afrikanischer Herkunft, Fremdenlegionäre etc. Nachdem am 12. November 1914 das Kriegsgefangenenlager in ein Interniertenlagerumgewandelt worden war, kamen internierte Zivilpersonen hierher: Männer im wehrpflichtigen Alter aus den Ländern der Kriegsgegner Deutschlands sowie aus deren Kolonien (Indien, Algerien, Marokko etc.). Mitunter waren ganze Familien, die zwischen die Fronten geraten waren, in Havelberg interniert.

Im Januar 1915 fielen dem Ausbruch einer Flecktyphus-Epidemie viele Menschen zum Opfer. Allein 1915 starben 522 Internierte, davon 470 Männer und 82 Frauen und Kinder. Zu-nächst wurden die Toten auf dem Jungfernfriedhof beerdigt.

Ende Januar 1915 teilte der Träger des Friedhofes, der Gemeindekirchenrat, dem Magistrat der Stadt mit, dass er Bedenken habe, "fernerhin die Leichen der Gefangenen auf dem sog. Jungfernfriedhof aufzunehmen, weil wir fürchten, dass der zur Verfügung stehende Raum auf Dauer nicht ausreichen wird." Obwohl noch im Jahre 1915 ein gesonderter Friedhof für die Toten des Internierungslagers geschaffen wurde (siehe Havelberg-Müggenbusch), wurden auch weitere Tote des Lagers auf dem Jungfernfriedhof beigesetzt.

Bilder von Havelberg, Jungfernfriedhof

Von diesem Friedhof ist noch kein Bildmaterial vorhanden.

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.