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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Hanstedt, Ev.- luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - am Friedhofsrand rechts von der Kapelle in einer gepflegten Anlage insgesamt 20 Tote des beider Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
Im Einzelnen:
- 13 unbekannte serbische Kriegsgefangene des Ersten Weltkrieges
- 3 unbekannte Kriegsgefangene aus der der ehem. Sowjetunion sowie
- 2 unbekannte KZ-Häftlinge sowie
- 2 namentlich bekannte Zwangsarbeiter.
Die beiden Grabsteine weisen jedoch nur die 13 Unbekannten des Ersten Weltkrieges sowie weitere 5 unbekannte Kriegstote. Von den 2 in der Gräberliste zumindest namentlich aufgeführten Zwangsarbeitern findet sich auf der Gräberstätte keinerlei Hinweis. Ebensowenig wird bei den 5 Unbekannten ( sowj. Kriegsgefangene, KZ-Häftlinge) nicht unterschieden.

Fotos: Volker Fleig 2013

Bilder von Hanstedt, Ev.- luth. Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.