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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Hann. Münden - Neumünden, Städt. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen in 4 großen gepflegten Gräberstätten beiderseits des Hauptweges in Friedhofsmitte - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 451 Tote beider Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.

Im Einzelnen:

1. Gräberfeld deutsche Kriegstote bis 1945 in Friedhofsmitte links vom Hauptweg:
- 117 deutsche Soldaten aller Truppengattungen des Heeres und der Luftwaffe sowie Zivilpersonen aus Hann. Münden, die bis Anfang 1945 in Mündener Lazaretten verstarben oder durch Unfälle und Luftangriffe ums Leben kamen.

2. Gräberfeld deutsche Kriegstote während der Endkämpfe im April 1945 unterhalb Feld 1:
- 154 Tote der Bombenangriffe auf die Bahnanlagen Ende März, der Kämpfe um Münden am 7. April 1945 sowie eines Transportunglückes bei den gesprengten Autobahnbrücken bei Laubach am 18. Juli 1945. Sie ruhen in Massengräbern, ihre Namen sind auf 8 Stelen festgehalten.
Ein Gedenkstein trägt folgende Inschrift: Hier ruhen 154 Opfer der Bombenangriffe und der Kämpfe um Münden im März und April 1945 sowie eines Transportmittelunglücks nach den Kampftagen. Es sind Soldaten, Angehörige des Wehrmachtsgefolges, der Polizei, des RAD, Bürger dieser Stadt und aus allen deutschen Ländern, Männer, Frauen, Greise, Kinder. Zum ehrenden Gedenken an sie wurde diese Stätte geschaffen.

3. Gräberfeld Erster Weltkrieg neben Feld 2:
- 91 deutsche Soldaten, die im Mündener Lazarett oder anderen Lazaretten verstorben sind und hier begraben bzw. überführt worden sind.

4. Gräberfeld der ausländischen Kriegsgefangenen und Zwangsarbeiter auf Höhe Feld 1 rechts vom Hauptweg:
- 89 Kriegsgefangene, Zwangsarbeiter/-innen und Internierte meist aus Polen und der ehem. Sowjetunion - Frauen, Männer und Kinder -, die in den Kriegsjahren und nach ihrer Befreiung in Hann. Münden gestorben sind.

Fotos: Volker Fleig 2014

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.