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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Hameln, Stadtfriedhof Wehl

Der Friedhof "Am Wehl" ist heute die letzte Ruhestätte von mehr als 1 800 Kriegstoten, die auf mehreren räumlich voneinander getrennten Gräberfeldern beigesetzt wurden. Unterschiedliche Quellen und vorläufige Schätzungen ergeben die folgende Anzahl und Verteilung der

hier bestatteten Kriegstoten:
- 759 russische, serbische und belgische Soldaten aus dem Ersten Weltkrieg sowie über 300 ausländische Opfer des Zweiten Weltkrieges, fast alle Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter aus Polen und der Sowjetunion (Bilder 2 & 3),
- ca. 300 Männer (von den insgesamt ca. 450 Toten) des Zuchthauses Hameln, unter ihnen zahlreiche Ausländer. Trotz Anspruch auf Kriegsgräberstatus wurden deren Gräber 1975 fast alle beseitigt. An sie erinnert nur noch ein Gedenkstein (Bild 4).
- 200 im Zweiten Weltkrieg getötete deutsche Soldaten (Bild 5) sowie
- über 195 zivile deutsche und ausländische Opfer der Luftangriffe auf Hameln (Bild 6).

Fotos: Volker Fleig 2011

Weitere Informationen zu diesem Friedhof finden Sie auf der vom Volksbund im Jahr 2011 aufgestellten Geschichts- & Informationstafel sowie den Pulttafeln an den einzelnen Gräberfeldern:

Geschichtstafel Friedhof Am Wehl
Pulttafeln 1 2 3 4 5 6

Zur Erforschung der Zwangsarbeit in Hameln siehe auch die Web-Seite von Bernhard Gelderblom

sowie

Bernhard Gelderblom: "Die vergessenen NS-Opfer des Zuchthauses Hameln auf dem Feld C I des Friedhofes Am Wehl"

Zum Kriegsgefangenenlager des I. Weltkrieges in Hameln siehe die Webseite

- www.geschichte-hameln.de/ersterwkhm/artikel/dwz03.php

Bilder von Hameln, Stadtfriedhof Wehl

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.