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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Gotha/Thüringen, Hauptfriedhof

Auf dem Gothaer Hauptfriedhof, der in seiner Gesamtheit Bestandteil der Thüringer Denkmalliste ist, befinden sich sieben separate Grabanlagen der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft. Die Gräber des I. Weltkrieges und der gefallenen Soldaten und Bombenopfer des II. Weltkrieges wurden wieder hergerichtet.

Die als Waldfriedhof konzipierte Stätte ist kulturhistorisch interessant: Dort wurde Deutschlands erstes Krematorium in Betrieb genommen. Ein einzigartiges Kolumbarium (wörtl. Taubenhaus), eine frühe Bewahrungsstätte für Urnen, z. B. der der Bertha von Suttner, kann besichtigt werden.

Bilder von Gotha/Thüringen, Hauptfriedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.