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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Gardelegen, russ. Militärfriedhof

19 Liegesteine und 1 Gedenkstein.

Kurz nach Ausbruch des 1. Weltkrieges richtete das IV. Armeekorps Magdeburg in der Nähe von Gardelegen (siehe Gardelegen-Zienau) ein Kriegsgefangenenlager ein. Die ersten Toten des Gefangenenlagers wurden auf dem städtischen Friedhof von Gardelegen beigesetzt. Im Herbst 1915 wurde auf Initiative von französischen Gefangenen auf dem städtischen Friedhof ein Gedenkstein errichtet, der folgende Inschrift gehabt haben soll: "Unseren Kameraden, die ihre Pflicht auf ihre Weise getan haben. Sie sind tot, allein, weit von ihrem Heimatland. Aber unter dem Stein hier ruhen nur Körper, ihre Seele wacht und betet dort." Das Denkmal, das in den 1920er Jahren beseitigt worden sein soll, soll die Namen von 79 Toten ausgewiesen haben.
Die französischen, belgischen, englischen und italienischen Toten wurden nach Ende des Krieges in ihre Heimat überführt. Die verbliebenen 19 russischen Toten wurden bis Februar 1927 auf den Friedhof des Gefangenenlagers (siehe Gardelegen-Zienau) überführt.
Heute befindet sich hier (mit großer Wahrscheinlichkeit) keine Grabanlage.

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Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.