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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Frellstedt, Gemeindefriedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 8 Tote beider Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in Einzelgräbern im mittleren Friedhofsteil.

Im Einzelnen:
- 2 deutsche Soldaten des Ersten Weltkrieges, 1915 und 1917 überführt aus Kriegsgebieten.

- 4 deutsche Soldaten und 1 Luftwaffenhelfer. Die genauen Todesursachen sind aus den Gräberlisten nicht ersichtlich.

- 1 unbekannter sowjetischer Kriegsgefangener, gestorben 1945 in Frellstedt. Die Todesumstände sind nicht bekannt.

Die vorher sehr vernachlässigten und teilweise nicht gekennzeichneten Kriegsgräber wurden 2014 von der Gemeinde neu gestaltet und mit sehr ansprechenden neuen Grabsteinen versehen.

Fotos: Volker Fleig 2013 und Gemeinde Frellstedt 2014 (Grabstelen)

Bilder von Frellstedt, Gemeindefriedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.