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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Faßberg - Müden, alter Friedhof

Auf dem alten aufgelassenen und zum Park umgestalteten Friedhof in der Ortsmitte ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 10 Tote beider Weltkriege in einem vor einigen Jahren neugestalteten Grabfeld unmittelbar am Parkeingang.

Im Einzelnen:
- 1 russischer Kriegsgefangener des Ersten Weltkrieges,
- 3 sowjetische Kriegsgefangene gestorben Anfang 1945,
- 1 polnischer Kriegsgefangener,
- 3 Unbekannte sowie
- 2 deutsche Flüchtlinge aus den Ostgebieten, verstorben Ende Mai 1945

Fotos: Volker Fleig 2012

Bilder von Faßberg - Müden, alter Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.