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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Erfurt, Hauptfriedhof

Der Erfurter Hauptfriedhof ist eine 56 ha große Anlage am Westrand der Stadt. Auf ihm befinden sich sieben Gräberfelder mit Opfern von Krieg und Gewaltherrschaft.

1922 wurde die erste Grabanlage mit 522 Opfern des I. Weltkrieges geschaffen. Ab 1939 wurde die Anlage auf 756 Kriegstote, meist Wehrmachtsangehörige, meist Wehrmachtsangehörige, erweitert.

Gleich rechts neben dem Haupteingang ruhen 784 Opfer von Bombenangriffen aus dem Zweiten Weltkrieg. Durch eine Straße getrennt, schließt sich ein Gräberfeld mit 155 zivilen Kriegsopfern aus dem 2. Weltkrieg an. Auf Grund der noch bestehenden Lagepläne konnten 1993/94 die Gräber auf beiden Seiten wieder mit Granitkreuzen gekennzeichnet werden.

Am Südwestende des Friedhofsgeländes liegt ein viertes Gräberfeld mit 748 Opfern der Luftangriffe von 1945, daneben die Anlage für sowjetische Kriegsopfer. Aufgrund alter Unterlagen stellte sich 1994 heraus, dass nicht nur 113 sowjetische Soldaten hier bestattet sind. Insgesamt liegen hier 603 Kriegstote, die als Ostarbeiter in Erfurt starben. Die im Zweiten Weltkrieg angelegte Gräberfläche für französische Kriegsgefallene umfasste ursprünglich 103 Kriegsopfer. 1948 wurden 90 Kriegstote von Erfurt nach Berlin überführt. 13 nicht identifizierbare französische Soldaten ruhen weiterhin hier.

Bilder von Erfurt, Hauptfriedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.